Bodycams und GDPR: Grundlegende Bestimmungen und Leitlinien für die Industrie

Bodycams sind in verschiedenen Sektoren wie Strafverfolgung, private Sicherheit, öffentlicher Verkehr und Einzelhandel zunehmend verbreitet. Bodycams sind zwar wertvoll für die Transparenz und Sicherheit, müssen aber im Einklang mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) verwendet werden zum Schutz der Rechte des Einzelnen auf Privatsphäre. Dieser Blog umreißt Was ist erlaubt und nicht erlaubt zu Filmen mit Bodycams, Datenverarbeitung und Handhabungsverfahren gemäß GDPR. 

 

 

 

 

 

Bodycams ZEPCAM rund unten

Filmen mit Bodycams: Was ist erlaubt?

Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Für Bodycams umfasst dies in der Regel:

  • Rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung: Die DSGVO verlangt eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Bei Bodycams umfasst dies in der Regel Folgendes: 
  • Öffentliche Aufgabe: Die Strafverfolgungsbehörden können Bodycams als Teil ihrer öffentlichen Sicherheitspflicht einsetzen (Art. 6 GDPR). 
  • Berechtigte Interessen: Private Sicherheitsdienste oder andere Sektoren können Bodycams für berechtigte Interessen wie Verbrechensverhütung oder Personalsicherheit einsetzen (Art. 6 GDPR). 

Gewerbliche Nutzung:

Die oben dargelegten Grundsätze gelten für die Verwendung von Bodycams in verschiedenen gewerblichen Bereichen, wobei jedoch einige Aspekte zu beachten sind:

  • Rechtmäßige Grundlage:
    • Private Sicherheit: Berechtigte Interessen (z. B. Verhinderung von Diebstahl, Abschreckung von Straftaten) sind die wahrscheinlichste Rechtsgrundlage für private Sicherheitsunternehmen (Artikel 6 DSGVO).
    • Öffentlicher Verkehr: Die Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel müssen die Vorteile (z. B. Abschreckung von Verbrechen, Sicherheit der Fahrgäste) gegen die Privatsphäre der Fahrgäste abwägen. Transparenz und klare Beschilderung sind entscheidend.
    • Einzelhandel: Die Rechtfertigung für den Einsatz von Bodycams muss hier sorgfältig geprüft werden. Wägen Sie die Vorteile (z. B. Verhinderung von Ladendiebstahl) mit den Datenschutzrechten von Kunden und Mitarbeitern ab. Je nach den örtlichen Aufzeichnungsvorschriften kann in manchen Situationen eine Zustimmung erforderlich sein.
  • Transparenz und Bekanntmachung: Informieren Sie Ihre Kunden über den Einsatz von Bodycams durch Beschilderung, öffentliche Durchsagen oder Mitarbeiter, die sie darüber informieren, wenn eine Aufnahme erforderlich ist (unter Berücksichtigung der örtlichen Vorschriften für die Aufnahme von Gesprächen).
  • Zweckbegrenzung: Das Filmmaterial sollte nur für die bei der Erhebung angegebenen Zwecke verwendet werden. So dürfen beispielsweise Sicherheitsaufnahmen im Einzelhandel ohne ausdrückliche Zustimmung nicht zur Erstellung von Kundenprofilen verwendet werden (Artikel 5 DSGVO).

Filmen mit Bodycams: Was ist nicht erlaubt? 

  • Exzessive Aufzeichnung: Die Aufzeichnung sollte verhältnismäßig und nicht übertrieben sein. Die kontinuierliche Aufzeichnung in Bereichen, in denen ein angemessener Schutz der Privatsphäre erwartet wird (Toiletten, private Büros), ist generell verboten, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor (Art. 35 GDPR). 
  • Unerlaubte Verwendung von Filmmaterial: Die Verwendung des Filmmaterials für andere Zwecke als die ursprünglich beabsichtigten und den betroffenen Personen mitgeteilten Zwecke ist nicht zulässig. Dazu gehört die Weitergabe von Filmmaterial an Unbefugte oder die Verwendung für Marketingzwecke ohne ausdrückliche Zustimmung (Art. 6 GDPR). 
  • Missachtung der Rechte der betroffenen Person: Das Ignorieren von Anträgen von Einzelpersonen bezüglich ihrer Datenrechte, wie z. B. auf Zugang, Berichtigung oder Löschung ihrer von Bodycams erfassten personenbezogenen Daten, verstößt gegen die DSGVO (Artikel 15 bis 22 GDPR). 

Verarbeitung und Verfahren für Bodycam-Filmmaterial 

  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA): Führen Sie vor dem Einsatz von Bodycams eine Datenschutzfolgenabschätzung durch, um potenzielle Auswirkungen auf die Privatsphäre zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung zu ermitteln (Art. 35 GDPR). 
  • Datenminimierung und -speicherung: Bewahren Sie nur notwendiges Filmmaterial auf und bewahren Sie es sicher auf, wobei der Zugang auf befugtes Personal beschränkt ist. Definieren und begründen Sie eine klare Aufbewahrungsfrist mit routinemäßiger Löschung von veraltetem Filmmaterial (Art. 5 GDPR). 
  • Sicherheitsmaßnahmen: Implementieren Sie robuste Sicherheitsmaßnahmen, um das Filmmaterial vor unbefugtem Zugriff, Veränderung oder Verlust zu schützen. Dazu gehören Verschlüsselung, sichere Speicherlösungen und regelmäßige Audits der Zugriffsprotokolle (Art. 32 GDPR). 

Rechte der betroffenen Person 

  • Anträge auf Zugang: Bereitstellung von Kopien des Filmmaterials für Einzelpersonen auf Anfrage, sofern keine Ausnahmen gelten (Art. 15 GDPR). 
  • Berichtigung und Löschung: Personen haben das Recht, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, die von Bodycams erfasst wurden, und die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind (Artikel 16 und 17 GDPR). Dies könnte der Fall sein, wenn jemand irrtümlich auf dem Filmmaterial festgehalten wird oder wenn das Filmmaterial für eine Untersuchung nicht mehr relevant ist. 

Schulung und Sensibilisierung 

 Das Personal, das Bodycams einsetzt, sollte in den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung, den Bodycam-Richtlinien der Organisation und den Verfahren für den Umgang mit Anfragen von Betroffenen geschult werden (Artikel 24, 82 GDPR). Die Ausbildung sollte Folgendes umfassen: 

  • Wann und wie man Bodycams einsetzt 
  • Grundsätze des Datenschutzes 
  • Rechte der betroffenen Person 
  • Maßnahmen zur Datenminimierung und -aufbewahrung 
  • Richtige Handhabung und Lagerung von Filmmaterial 
  • Beantwortung von Anfragen der betroffenen Personen 

Sicherstellung der GDPR-Konformität mit ZEPCAM Bodycam-Lösungen 

Als europäisches Unternehmen, das europäische Technologie einsetzt, bietet ZEPCAM eine sichere Bodycam-Lösung, die sich streng an die GDPR hält und internationale rechtliche Risiken vermeidet, wie das CLOUD-Gesetz und FISA. Mit der Zertifizierung nach ISO 27001 gewährleistet ZEPCAM Datenschutz und Privatsphäre auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns für ein konformes und sicheres Bodycam-System die die europäischen Datenschutzstandards erfüllen. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Organisation die Vorschriften einhält und gleichzeitig die Vorteile von Körperkameras für Sicherheit, Transparenz und Schutz maximiert. 

Haftungsausschluss 

Dieser Blogbeitrag enthält eine Zusammenfassung der GDPR-Anforderungen die für die Bodycam-Nutzung relevant sind. Organisationen sollten sich direkt auf die GDPR-Gesetzgebung beziehen und eine auf ihre spezifischen Umstände zugeschnittene Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um die genaue Einhaltung zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, nationale und lokale Gesetze zu prüfen, die zusätzliche Anforderungen oder Beschränkungen auferlegen können. Die hier zur Verfügung gestellte Anleitung soll die Grundsätze der DSGVO interpretieren, um das Verständnis und die praktische Umsetzung zu erleichtern und sicherzustellen, dass die Bodycam-Nutzung mit den regulatorischen Standards übereinstimmt und die Datenschutzrechte des Einzelnen respektiert.  

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