Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ZEPCAM B.V.

 

 

Version 2.0 - Datum 1. Januar 2024

 

 

Bodycams ZEPCAM rund unten

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von ZEPCAM B.V.

1. Begriffsbestimmungen
Die folgenden Definitionen gelten für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "Allgemeine Geschäftsbedingungen").
1.1 ZEPCAM: Zepcam B.V. und die mit ihr verbundenen Unternehmen.
1.2 Kunde: eine juristische Person, entweder ein Wiederverkäufer oder ein Endverbraucher, mit dem ZEPCAM über den Abschluss eines Vertrags verhandelt und/oder einen Vertrag abschließt.
1.3 Parteien: ZEPCAM und Kunde
1.4 Vertrag: jeder zwischen ZEPCAM und dem Kunden geschlossene Vertrag, einschließlich der vereinbarten Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags.
1.5 Produkte: Am Körper getragene Kamerahardware, mobile Videohardware, Streaming-Hardware, Docking-Stationen und zugehörige Hardware und Zubehör, die dem Kunden von ZEPCAM zur Verfügung gestellt werden.
1.6 Software: Zepcam Manager und andere von ZEPCAM bereitgestellte Software und Firmware zur Verwendung durch den Kunden.
1.7 Firmware: jede von ZEPCAM für seine Produkte im Rahmen des Vertrags bereitgestellte Firmware.
1.8 Dienstleistung: Software, die ZEPCAM dem Kunden im Rahmen des Vertrages direkt oder durch Einschaltung eines Dritten als Service zur Verfügung stellt, einschließlich Cloud- und Datenspeicherdienste.
1.9 Support: Schulungen, Helpdesk und technische Unterstützung, die ZEPCAM dem Kunden im Rahmen des Vertrages direkt oder durch Einschaltung eines Dritten zur Verfügung stellt.
1.10 Abonnement: ein Vertrag, der die Nutzung von Produkten, Software, Services und/oder Support zwischen ZEPCAM und dem Kunden für einen vereinbarten Zeitraum und Preis regelt.

2. Gültigkeit
2.1 Diese Bedingungen gelten rückwirkend für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Produkten, Software, Firmware und Service durch oder im Namen von ZEPCAM.
2.2 Die Parteien schließen alle ergänzenden und/oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder anderer Dritter aus.
2.3 Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbart haben.
2.4 Tritt der Kunde als Wiederverkäufer von ZEPCAM-Produkten, Software, Firmware und Services auf, werden die Verträge mit seinen Kunden mindestens zu den gleichen Bedingungen wie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen.
2.5 ZEPCAM behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig anzupassen oder zu ändern.
2.6 ZEPCAM erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, es sei denn, ZEPCAM hat sich im Vertrag ausdrücklich zur Erreichung eines bestimmten Ergebnisses verpflichtet und das Ergebnis ist hinreichend bestimmt.
2.7 ZEPCAM stellt Endverbrauchern in den Vereinigten Staaten von Amerika keine Produkte, Software und Dienstleistungen zur Verfügung, da dies im Widerspruch zur Rechtsprechung der Europäischen Union steht, in der ZEPCAM seinen Sitz hat.

3. Änderungsanträge und Nachträge
3.1 Änderungen und Ergänzungen zu einer Bestimmung in einem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern vereinbart werden.
3.2 Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den jeweiligen Vertrag.

4. Angebote, Kostenvoranschläge und Bestellungen
4.1 Die Angebote von ZEPCAM gelten für eine
(1) Monat nach seinem Ausstellungsdatum, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
4.2 Angebote sind für ZEPCAM unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3 Aufträge werden von ZEPCAM erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden angenommen, in der der Kunde ein von ZEPCAM unterbreitetes Angebot annimmt.
4.4 Die Angebote von ZEPCAM gelten nicht für Nachbestellungen oder automatische Verlängerungen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.5 ZEPCAM nimmt nur Bestellungen von juristischen Personen entgegen. Bestellungen von natürlichen Personen, die nicht gesetzliche Vertreter einer juristischen Person sind, werden nach Ankündigung storniert.
4.6 Die Kaufberatung durch ZEPCAM erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.

5. Preis
5.1 Alle Preise für Produkte, Software, Dienstleistungen und Abonnements verstehen sich in Euro und ohne Mehrwertsteuer und andere Kosten wie Einfuhrzölle, lokale Steuern, Transportkosten und/oder Bearbeitungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart.
5.2 ZEPCAM ist berechtigt, alle Preise jederzeit unter Berücksichtigung aller gültigen Angebote und laufenden Verträge anzupassen.
5.3 ZEPCAM ist berechtigt, alle Preise der laufenden Verträge jährlich (Kalenderjahr) auf der Grundlage des niederländischen Verbraucherpreisindexes zu indexieren.

6. Zahlung
6.1 Die Produkte werden bei Lieferung in Rechnung gestellt, ZEPCAM kann eine Anzahlung vor der Lieferung verlangen.
6.2 Produkte, Software und/oder Dienstleistungen, die über den ZEPCAM-Webshop erworben werden, werden in Rechnung gestellt und müssen vor der Lieferung bezahlt werden.
6.3 Software, Dienstleistungen und Abonnements werden in Rechnung gestellt und sind im Voraus für den vereinbarten Zeitraum zu zahlen.
6.4 Der Support wird dem Kunden nach Fertigstellung zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisen in Rechnung gestellt.
6.5 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen in Euro zu leisten.
6.6 Alle Zahlungen müssen vor dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum ohne Abzug oder Verrechnung bei ZEPCAM eingehen. Die Zahlungen sind auf das Bankkonto zu leisten, das ZEPCAM zu diesem Zweck im Angebot und/oder in der Rechnung angibt.
6.7 Zahlt der Kunde nicht innerhalb der üblichen Zahlungsfrist von 30 Tagen oder einer einvernehmlich vereinbarten anderen Frist, hat ZEPCAM Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen für den ausstehenden Betrag ab dem Ende der Zahlungsfrist auf der Rechnung bis zum Datum der tatsächlichen und vollständigen Zahlung auf das Bankkonto von ZEPCAM. ZEPCAM ist berechtigt, nach Mitteilung des ausstehenden Betrages an den Kunden und nach Einräumung einer angemessenen Zahlungsfrist für den Kunden, seine Leistungen für den Kunden vorübergehend bis zur oder endgültig einzustellen, wenn der Kunde nicht alle ausstehenden Beträge beglichen hat.
6.8 Ist ZEPCAM gezwungen, seine Forderung zur Einziehung an einen Dritten abzutreten, so hat der Kunde ZEPCAM oder dem Dritten, an den das Geschäft abgetreten wurde, die dadurch entstandenen angemessenen Kosten zu ersetzen.
6.9 Ist der Abnehmer der Ansicht, dass eine Rechnung nicht korrekt ist, muss er dies ZEPCAM innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitteilen. Bei Überschreitung dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Rechnungen akzeptiert hat. Sofern die Unrichtigkeit der Rechnungen nicht schriftlich von ZEPCAM anerkannt wird, muss der Kunde die Rechnungsbeträge innerhalb der Zahlungsfrist begleichen.

7. Recht auf Rückforderung
7.1 In dem Moment, in dem sich der Kunde in Verzug befindet, ist ZEPCAM berechtigt, das Rückforderungsrecht in Bezug auf die nicht bezahlten gelieferten Produkte und/oder Software geltend zu machen.
7.2 ZEPCAM macht das Rückforderungsrecht durch eine (elektronische) schriftliche Erklärung geltend.
7.3 Sobald der Kunde von dem geltend gemachten Rückforderungsrecht Kenntnis erlangt hat, hat er die Produkte und/oder Software unverzüglich und auf eigene Kosten an ZEPCAM zurückzugeben, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber ZEPCAM erfüllt hat. Bei Teillieferungen bleibt ZEPCAM Eigentümer aller Produkte, bis alle entsprechenden Rechnungen vom Kunden beglichen sind.
8.2 Solange das Eigentum an den Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Produkte nicht verpfänden oder einem Dritten ein anderes Recht einräumen und muss die Produkte sorgfältig und deutlich als Eigentum von ZEPCAM erkennbar aufbewahren.

9. Lieferung
9.1 Die Produkte werden nach DAP-Incoterms 2020 geliefert, sofern nicht anders vereinbart.
9.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind vereinbarte Versand- und Liefertermine lediglich Richtwerte.
9.3 Die Überschreitung des vereinbarten Liefertermins berechtigt den Abnehmer weder zu einer Entschädigung noch zu einer Auflösung des Vertrages. Nur wenn die Überschreitung des vereinbarten Termins dazu führt, dass dem Abnehmer die Aufrechterhaltung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann, ist der Abnehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
9.4 Die Überschreitung des vereinbarten Liefertermins berechtigt den Kunden zu einer Anpassung des Ablaufdatums eines mit dieser Lieferung verbundenen Abonnements, so dass das Anfangsdatum des Abonnements mit dem Datum der Lieferung zusammenfällt.
9.5 Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Parteien haben im Voraus etwas anderes vereinbart.

10. Dritte Parteien
10.1 Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist, ist ZEPCAM nach eigenem Ermessen berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
10.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ZEPCAM ganz oder teilweise mittelbar oder unmittelbar auf Dritte zu übertragen oder abzutreten.

11. Produkteigenschaften und Garantie
11.1 Die Eigenschaften der Produkte ergeben sich ausschließlich aus der Beschreibung, dem Produktblatt, dem (Sicherheits-)Datenblatt oder der Zeichnung der Produkte, die in den Angeboten, Offerten und Verträgen angegeben sind oder auf die Bezug genommen wird. In Ermangelung dessen ergeben sich die Produkteigenschaften aus den Standard-Produktblättern von ZEPCAM, die zum Zeitpunkt des Kaufs gültig waren.
11.2 Für die Produkte gilt eine Standardgarantie von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Produkte erhalten hat, in deren Rahmen defekte Produkte kostenlos repariert oder ersetzt werden. Die Kosten für den Versand der Produkte an ZEPCAM und das Verlustrisiko gehen zu Lasten des Kunden. Die Kosten und das Risiko für den Versand der reparierten oder ersetzten Produkte an den Kunden werden von ZEPCAM getragen.
11.3 Die von ZEPCAM im Rahmen der Gewährleistung ersetzten Produkte müssen vergleichbare Eigenschaften wie das Originalprodukt aufweisen und können aufgearbeitete Komponenten enthalten.
11.4 ZEPCAM kann dem Kunden die Möglichkeit bieten, die Garantie für die Produkte zum Zeitpunkt des Kaufs gegen zusätzliche Kosten, die der Kunde an ZEPCAM zu zahlen hat, zu verlängern.
11.5 Produkte mit Mängeln, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen, fallen unter die Garantie.
11.6 Produkte mit sichtbaren Schäden sowie Zubehör und Kabel sind von der Garantie ausgeschlossen. Darüber hinaus gilt die Garantie nicht für Defekte oder Fehlfunktionen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Missbrauch oder unsachgemäße Wartung verursacht wurden;
für Defekte oder Fehlfunktionen, die durch Nichtbeachtung der Installations- oder Betriebsanweisungen oder durch eine Verwendung, für die die Hardware nicht vorgesehen ist, verursacht werden; für kosmetische oder zufällige Schäden
in Situationen, in denen der Endbenutzer ZEPCAM daran gehindert hat oder die Anweisungen von ZEPCAM nicht befolgt hat, die erforderlichen Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten durchzuführen; an Produkten, bei denen der Schaden durch eine Änderung oder Reparatur des Produkts verursacht wurde, sofern diese nicht von ZEPCAM genehmigt wurde.
11.7 Die Feststellung, ob ein Mangel unter die Garantie fällt, wird von einem ZEPCAM-Vertreter nach den in diesem Artikel genannten Kriterien getroffen.
11.8 ZEPCAM ist bestrebt, Gewährleistungsanträge innerhalb einer Frist von zehn (10) Arbeitstagen nach Eingang des mangelhaften Produkts zu bearbeiten. Bei ungewöhnlichen Mengen kann eine gesonderte Frist vereinbart werden.
11.9 Für Produkte, die im Rahmen der Garantie repariert und/oder ersetzt werden, gilt dieselbe Garantiezeit wie für das Originalprodukt, mindestens jedoch 90 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde das reparierte und/oder ersetzte Produkt erhält.
11.10 Der Kunde kann einen Garantieanspruch geltend machen, indem er eine Supportanfrage auf der ZEPCAM-Website stellt.

12. Auflösung und Aussetzung
12.1 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn ZEPCAM die Erfüllung seiner Verpflichtungen über einen längeren Zeitraum hinweg nicht zurechenbar ist, es sei denn, der Mangel ist von geringer Bedeutung und/oder hält den Kunden nicht von der Nutzung der Produkte, der Software und/oder der Dienstleistungen ab, oder wenn der Mangel auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
12.2 In Fällen, in denen der Kunde:
für insolvent erklärt wird oder einen Zahlungsaufschub beantragt;
sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon überträgt, einschließlich der Übertragung seines Unternehmens in einer künftigen oder bestehenden Partnerschaft, oder seine Geschäftsziele ändert; oder mit der Erfüllung des mit ZEPCAM geschlossenen Vertrags in Verzug ist. Alle Forderungen und Rechnungen werden sofort fällig und ZEPCAM ist berechtigt, seine Verpflichtungen (ganz oder teilweise) auszusetzen, bis der Kunde Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen geleistet hat oder den Vertrag auflöst, wobei der Kunde für alle Schäden haftet, die ZEPCAM zu diesem Zeitpunkt und in Zukunft entstehen.

13. Beanstandungen
13.1 Beanstandungen der von ZEPCAM gelieferten Produkte, Software oder Leistungen müssen innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der Produkte, Software oder Leistungen schriftlich (auch per E-Mail) unter Angabe aller Gründe bei ZEPCAM geltend gemacht werden.
13.2 Werden Beanstandungen an den Produkten von ZEPCAM bestätigt, wird ZEPCAM nach eigenem Ermessen entweder die Reparatur der Produkte oder den Austausch der Produkte oder von Teilen davon veranlassen. Werden Beanstandungen an der Software und/oder den Services von ZEPCAM bestätigt, wird sich ZEPCAM nach besten Kräften bemühen, diese Beanstandungen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
13.3 Die Behebung von Reklamationen kann nicht dazu führen, dass ZEPCAM gezwungen wird, Produkte und/oder Dienstleistungen zu liefern, die im Rahmen des Vertrages nicht vereinbart wurden.
13.4 Beanstandungen oder Reklamationen jeglicher Art setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.

14. Software, Firmware und Dienstleistungen
14.1 Software, Firmware und Services werden dem Kunden von ZEPCAM nur auf Basis eines Abonnements zur Verfügung gestellt. Das Herunterladen und/oder die Installation und/oder die Nutzung von ZEPCAM-Software, -Firmware und -Services, ob in Kombination mit Produkten oder nicht, verpflichtet den Kunden zur Zahlung der entsprechenden Abonnementpreise.
14.2 Mit dem Herunterladen und/oder der Installation und/oder der Nutzung der ZEPCAM Software, Firmware und Services, ob in Kombination mit Produkten oder nicht, werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
14.3 Vorbehaltlich eines Abonnements und der Erfüllung der erforderlichen (Zahlungs-)Pflichten räumt ZEPCAM dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die Software, Firmware und Services für den eigenen Gebrauch des Kunden und ausschließlich in Verbindung mit den Produkten zu nutzen. Ist der Kunde ein Wiederverkäufer von ZEPCAM-Produkten, -Software und -Services, kann er seinen Kunden das Recht zur Nutzung der Software, Firmware und Services einräumen, wenn dies schriftlich mit ZEPCAM vereinbart wurde, wobei der Vertrag/die Verträge mit diesen Kunden mindestens zu den gleichen Bedingungen wie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen werden.
14.4 Der Kunde darf die Software, die Firmware und die Dienste nicht über die Anzahl der Produkte hinaus nutzen, für die er ein Abonnement erworben hat.
14.5 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird das Eigentum an Software, Firmware und Leistungen nicht auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software und Firmware in einer Weise zu kopieren, zu verändern, offenzulegen oder zu nutzen, die die (geistigen Eigentums-)Rechte oder Eigentumsinteressen, einschließlich der in der Software und Firmware enthaltenen Geschäftsgeheimnisse, von ZEPCAM oder eines Dritten verletzen könnte.
14.6 Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, wird ein Abonnement für die Software, die Firmware und die Services für einen begrenzten Zeitraum gewährt. Das Recht zur Nutzung der Software und der Services erlischt automatisch mit Ablauf des Abonnements, es sei denn, das Abonnement wird verlängert, und zwar erst nach Eingang der Zahlung der aktuellen Gebühren bei ZEPCAM.
14.7 Ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von ZEPCAM ist es dem Kunden nicht gestattet:
         - die Software und/oder Firmware in irgendeiner Weise zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren;
         - die Software und/oder Firmware zu modifizieren oder anzupassen oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software und/oder Firmware zu erstellen;
         - Rechte an Dritte zu übertragen, abzutreten oder Unterlizenzen zu vergeben;
         - die Software und/oder Dienste zu nutzen, um kommerzielle Dienstleistungen für Dritte zu erbringen.
14.8 ZEPCAM stellt sicher, dass dem Kunden im Rahmen des Abonnements Updates zur Verfügung gestellt werden, die für die ordnungsgemäße Funktion der Software, der Services und der Produkte erforderlich sind. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass Software- und Firmware-Updates installiert werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
14.9 Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf die Nutzung der Software einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf die Aufzeichnung oder Weitergabe von Video- oder Audioinhalten und den mit diesen Inhalten verbundenen Metadaten.
14.10 ZEPCAM ist berechtigt, Updates, Upgrades, Patches und andere Modifikationen zu entwickeln, um die Leistung der Software zu verbessern und/oder Funktionen hinzuzufügen, und kann solche Updates von sich aus auf der von ZEPCAM gehosteten Software installieren.
14.11 Die Software, Firmware und Services gelten mit der Lieferung oder, wenn eine Installation durch ZEPCAM schriftlich vereinbart wurde, mit Abschluss der Installation als vom Kunden abgenommen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

15. Erbringung von Dienstleistungen
15.1 ZEPCAM wird sich bemühen, die Leistungen mit Sorgfalt und zu den vereinbarten Bedingungen zu erbringen.
15.2 Der Kunde wird ZEPCAM alle Daten und Informationen zur Verfügung stellen, die ZEPCAM für die Erbringung der Leistungen benötigt. ZEPCAM übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Daten und Informationen. Der Kunde stellt ZEPCAM von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
15.3 Als Datum des Beginns der Erbringung der Leistungen gilt das im Vertrag genannte Datum. Wenn die Parteien kein solches Datum vereinbart haben, gilt als Beginndatum das Datum, an dem ZEPCAM mit der Erbringung der Leistungen begonnen hat.
15.4 Der vereinbarte Leistungsbeginn richtet sich nach den ZEPCAM zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Umständen. Tritt eine von ZEPCAM nicht zu vertretende Verzögerung infolge veränderter Umstände ein oder werden von ZEPCAM bestellte, für die Leistungen benötigte Materialien nicht rechtzeitig geliefert, so verlängert sich der Leistungsbeginn entsprechend.
15.5 ZEPCAM ist bestrebt, die Services für den Kunden jederzeit verfügbar zu halten und wird den Kunden im Voraus über geplante Wartungsarbeiten informieren, die die Verfügbarkeit der Services unterbrechen könnten.
15.6 Außer bei grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz seitens ZEPCAM berechtigt die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins für den Beginn der Leistungen den Kunden nicht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen.
15.7 Die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins für den Beginn der Erbringung der Dienstleistung verpflichtet ZEPCAM nicht zur Zahlung einer Entschädigung an den Kunden.
15.8 Wird der Beginn und/oder der Fortgang der Leistungen durch Faktoren verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so sind die daraus resultierenden Schäden und Kosten für ZEPCAM vom Kunden zu ersetzen.
15.9 Erweisen sich während der Lieferung von Software, Firmware und/oder Services Änderungen oder Ergänzungen als notwendig, um diese ordnungsgemäß zu liefern oder um Funktionalität hinzuzufügen oder zu ändern, ist ZEPCAM berechtigt, die Software, Firmware und/oder Services entsprechend zu ändern. ZEPCAM wird den Kunden über Änderungen so früh wie möglich informieren.

16. Unterstützung
16.1 ZEPCAM bietet einen Kundendienst für Software, Firmware, Produkte und Dienstleistungen per E-Mail, über ein Online-Portal, per Telefon oder auf andere Weise an.
16.2 Der Kunde kann Supportanfragen über die ZEPCAM-Website stellen. ZEPCAM bemüht sich, den Kunden innerhalb eines Werktages nach der Supportanfrage zu kontaktieren, um Fragen zu beantworten oder sonstige Unterstützung zu leisten.
16.3 Soweit nicht anders vereinbart, steht der ZEPCAM-Supportdesk an Werktagen (Montag bis Freitag) von 08.00 bis 17.30 Uhr CE(S)T zur Verfügung.

17. Höhere Gewalt
17.1 Neben der Bestimmung in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann ZEPCAM eine Nichterfüllung einer Verpflichtung von ZEPCAM nicht angelastet werden, wenn ein Fall von höherer Gewalt vorliegt: jeder Umstand, auf den ZEPCAM keinen Einfluss hat und der die normale Ausführung des Vertrags beeinträchtigt, stört, verzögert, verhindert oder behindert. Dazu gehören unter anderem der Ausnahmezustand (Krieg, Aufruhr, Unruhen, Naturkatastrophen usw.), Versäumnisse und höhere Gewalt von Lieferanten oder anderen Dritten, staatliche Maßnahmen, Streiks und Arbeitsniederlegungen, Besetzungen von Fabriken und Gebäuden, Krankheiten des Personals, Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbote, der Ausbruch von oder die Folgen von Pandemien und/oder Infektionskrankheiten, Stromausfälle und Ausfälle von Internet, Datennetzen oder Telekommunikationseinrichtungen.
17.2 Bei Nichterfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt ist ZEPCAM berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen für maximal dreißig (30) Tage auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Mitwirkung zu kündigen. ZEPCAM ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

18. Haftung
18.1 ZEPCAM haftet nur für direkte Schäden, die der Kunde erleidet, wenn und soweit diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ZEPCAM verursacht wurden. Die Haftung von ZEPCAM übersteigt in keinem Fall den Gesamtbetrag, der dem Kunden während eines Zeitraums von zwölf Monaten in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt wurde und auf den sich der Schaden bezieht, mit einem Höchstbetrag von € 10.000 auf Kalenderjahresbasis.
18.2 ZEPCAM haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, worunter unter anderem Folgeschäden, entgangene Einsparungen, entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter oder Datenverluste aufgrund von technischen Ausfällen, Fehlern oder Störungen zu verstehen sind.
18.3 Der Kunde muss ZEPCAM per Einschreiben über jeden von ihm erlittenen direkten Schaden informieren. In jedem Fall müssen alle rechtlichen Ansprüche, die der Kunde gegenüber ZEPCAM hat, innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem Datum des Ereignisses, das den Schaden verursacht hat, geltend gemacht werden.
18.4 Der Kunde stellt ZEPCAM von allen Ansprüchen Dritter frei, deren Daten vom Kunden mit den von ZEPCAM zur Verfügung gestellten Produkten, Software und/oder Services erfasst oder verarbeitet wurden, und/oder von Ansprüchen Dritter, deren personenbezogene Daten von ZEPCAM im Rahmen eines Vertrages und in Übereinstimmung mit diesem verarbeitet wurden.
18.5 ZEPCAM übernimmt keine Haftung gegenüber Kunden in den USA und/oder Kanada, für die sich der Kunde auf eigene Kosten versichern sollte.

19. Dateneigentum und Datenschutz
19.1 Alle Daten, insbesondere Video- oder Audio-Inhalte sowie Metadaten, die der Kunde mit Produkten, Software und/oder Diensten erzeugt, bleiben ausschließliches Eigentum des Kunden. Der Kunde ist der Eigentümer und Kontrolleur dieser Daten.
19.2 Soweit vom Kunden erhobene Daten auf von ZEPCAM im Rahmen eines Services bereitgestellten Servern gespeichert werden, stellt ZEPCAM sicher, dass alle vom Kunden erhobenen Daten dem Kunden für die Dauer des vereinbarten Abonnements zur Verfügung stehen. Daten des Kunden, die auf den von ZEPCAM im Rahmen eines Services bereitgestellten Servern gespeichert sind, werden, sofern nicht anders vereinbart, 31 Tage nach Beendigung des Abonnements von ZEPCAM unwiderruflich gelöscht.
19.3 ZEPCAM kann und wird die vom Kunden im Rahmen der nachgewiesenen Lösung gespeicherten oder erstellten Daten nicht einsehen, weitergeben oder anderweitig nutzen, mit Ausnahme der Daten über die Nutzung der Software oder der Dienste.
19.4 ZEPCAM wird die Daten des Kunden oder daraus abgeleitete Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, ZEPCAM ist gesetzlich verpflichtet, die Daten zur Verfügung zu stellen, z.B. auf Anfrage der zuständigen Justizbehörden im Rahmen einer gerichtlichen Untersuchung.
19.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt zwischen ZEPCAM und dem Kunden der ZEPCAM-Standard-Datenverarbeitungsvertrag, der auf der ZEPCAM-Website zu finden ist, als geschlossen.

20. Rechte an geistigem Eigentum und Vertraulichkeit
20.1 Alle geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den Produkten, der Software und den Dienstleistungen stehen ausschließlich ZEPCAM zu. Das Nutzungsrecht des Kunden an den geistigen Eigentumsrechten von ZEPCAM ist beschränkt, nicht exklusiv und nicht auf Dritte übertragbar, sofern nicht anders vereinbart.
20.2 Der Kunde darf die Produkte, Software und Services nicht in einer Weise kopieren, verändern, offenlegen oder nutzen, die die (geistigen Eigentums-)Rechte oder Eigentumsinteressen von ZEPCAM oder Dritten verletzt. Die Nutzung der Produkte, der Software und der Services durch den Kunden muss allen lokal geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
20.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen des Kunden gelten nicht für Informationen, von denen er nachweisen kann, dass sie der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder von einem Dritten ohne Einschränkung rechtmäßig offenbart wurden.

21. Trennbarkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages aus irgendeinem Grund für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft, ohne dass sie in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder ungültig werden.
Jede unwirksame Bestimmung gilt als so umgestaltet, dass sie im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang durchsetzbar ist, der der ursprünglichen Absicht und den wirtschaftlichen Bedingungen der unwirksamen Bestimmung entspricht.

22. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit
Das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und ZEPCAM unterliegt dem Recht der Niederlande, die Teil der Europäischen Union sind. Für Streitigkeiten, die sich aus den Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und ZEPCAM ergeben, ist ausschließlich das Gericht in Den Haag in den Niederlanden zuständig, es sei denn, ZEPCAM hat sich ausdrücklich und schriftlich damit einverstanden erklärt, die Streitigkeit einem anderen zuständigen Gericht zur Entscheidung vorzulegen.

ZEPCAM B.V.

Hogeweg 29 
5301 LB Zaltbommel
Die Niederlande

+31 (0) 85 30 10 290
info@zepcam.com
www.zepcam.com