Das Land Niedersachsen (DE) beginnt mit der Einführung von ZEPCAM-Körperkameras
Die Polizeibeamten der Polizeiinspektion (PI) Wilhelmshaven/Friesland in Deutschland verwenden jetzt im gesamten Bundesland ZEPCAM-Körperkameras. Nach umfangreichen Schulungsmaßnahmen wurden die ersten Geräte an die Polizeidienststellen verteilt und kommen nun zum Einsatz.
Vorausgegangen war eine bundesweite Testphase des Landes Niedersachsen, die vor etwa drei Jahren begann und zu dem Ergebnis führte, dass Körperkameras deeskalierend wirken. “Es ist nicht hinnehmbar, dass Polizeibeamte angegriffen oder an der Ausübung ihres Dienstes gehindert werden”, erklärt Markus Wallenhorst, Einsatzleiter der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. “Körperkameras werden von nun an als Hilfsmittel zur Selbstverteidigung sowie zur objektiven Einsatzdokumentation und gegebenenfalls zur nachträglichen Beweissicherung eingesetzt”, erklärt Wallenhorst.
Bodycams sollen Polizisten schützen
Die Körperkameras werden von den Einsatzkräften an ihren Uniformen getragen, dokumentieren polizeiliche Vorgänge und sollen die Beamten vor Übergriffen schützen. Sollte es dennoch zu solchen Übergriffen kommen, können die Kamera- und Audioaufnahmen als Beweismittel verwendet werden. Was bedeutet das in der Praxis? Die für die Kameras zuständigen Beamten tragen grundsätzlich das Wort “Videoaufzeichnung” auf ihrer Uniform, um sicherzustellen, dass der Einsatz von Videotechnik sowohl für unbeteiligte Dritte als auch für die betroffenen Personen erkennbar ist. Bevor das Gerät eingeschaltet wird, wird die betroffene Person darüber informiert, dass die Situation aufgezeichnet wird. Die Aktivierung der Aufzeichnung wird zusätzlich visuell signalisiert. Alle Videoaufzeichnungen mittels Körperkameras werden in der Regel 28 Tage lang gesichert. Das Videomaterial wird automatisch gelöscht, es sei denn, es wird als Beweismittel für die Strafverfolgung und für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verwendet.
Gesetzliche Anforderungen für die Verwendung von Bodycams
Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Körperkameras ergeben sich aus dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz. Danach kann die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen am Körper getragene Aufzeichnungsgeräte einsetzen, um bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten öffentlich im öffentlichen Raum Bild- und Tonaufnahmen zu machen. “Neben dem Schutz von Polizeibeamten und Dritten vor Gewalttaten wird die polizeiliche Arbeit mit Hilfe von audiovisuellen Aufnahmen so transparent wie möglich gemacht”, so Wallenhorst.
Verwendete Produkte

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