Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ZEPCAM B.V.

 

 

Version 2.0 – Datum 1. Januar 2024

 

 

Bodycams ZEPCAM Runde unten

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von ZEPCAM B.V.

1. Definitionen
Die folgenden Definitionen gelten für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: “Allgemeine Geschäftsbedingungen”).
1.1 ZEPCAM: Zepcam B.V. und seine angeschlossenen Unternehmen.
1.2 Kunde: eine juristische Person, entweder ein Wiederverkäufer oder ein Endverbraucher, mit dem ZEPCAM über den Abschluss eines Vertrags verhandelt und/oder einen Vertrag abschließt.
1.3 Parteien: ZEPCAM und der Kunde
1.4 Vertrag: jeder zwischen ZEPCAM und dem Kunden geschlossene Vertrag, einschließlich aller vereinbarten Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags.
1.5 Produkte: Am Körper getragene Kamerahardware, mobile Videohardware, Streaming-Hardware, Docking-Stationen und dazugehörige Hardware und Zubehör, die ZEPCAM dem Kunden zur Verfügung stellt.
1.6 Software: Zepcam Manager und andere von ZEPCAM bereitgestellte Software und Firmware zur Verwendung durch den Kunden.
1.7 Firmware: jede Firmware, die ZEPCAM für seine Produkte im Rahmen des Vertrags bereitstellt.
1.8 Dienstleistung: Software, die ZEPCAM dem Kunden im Rahmen des Vertrags direkt oder unter Einschaltung eines Dritten als Service zur Verfügung stellt, einschließlich Cloud- und Datenspeicherdienste.
1.9 Support: Schulungen, Helpdesk und technische Unterstützung, die ZEPCAM dem Kunden im Rahmen des Vertrages direkt oder durch Einschaltung eines Dritten zur Verfügung stellt.
1.10 Abonnement: ein Vertrag, der die Nutzung von Produkten, Software, Services und/oder Support zwischen ZEPCAM und dem Kunden für einen vereinbarten Zeitraum und Preis regelt.

2. Gültigkeit
2.1 Diese Bedingungen gelten rückwirkend für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Produkten, Software, Firmware und Service durch oder im Namen von ZEPCAM.
2.2 Die Parteien schließen alle ergänzenden und/oder abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder anderer Dritter aus.
2.3 Die Parteien können von diesen Bedingungen nur abweichen, wenn sie diese schriftlich vereinbart haben.
2.4 Wenn der Kunde als Wiederverkäufer von ZEPCAM-Produkten, -Software, -Firmware und -Services auftritt, werden die Verträge mit seinen Kunden mindestens zu den gleichen Bedingungen wie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen.
2.5 ZEPCAM behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig anzupassen oder zu ändern.
2.6 ZEPCAM erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, es sei denn, ZEPCAM hat sich im Vertrag ausdrücklich verpflichtet, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen und das betreffende Ergebnis ist hinreichend bestimmt.
2.7 ZEPCAM stellt Endverbrauchern in den Vereinigten Staaten von Amerika keine Produkte, Software und Dienstleistungen zur Verfügung, da dies im Widerspruch zur Rechtsprechung der Europäischen Union steht, in der ZEPCAM seinen Sitz hat.

3. Änderungen und Ergänzungen
3.1 Änderungen und Ergänzungen zu einer Bestimmung in einem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern vereinbart werden.
3.2 Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den jeweiligen Vertrag.

4. Angebote, Offerten und Bestellungen
4.1 Angebote von ZEPCAM sind einen
(1) Monat nach ihrem Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
4.2 Angebote sind für ZEPCAM nicht bindend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3 Aufträge werden von ZEPCAM erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden angenommen, in der der Kunde ein Angebot von ZEPCAM annimmt.
4.4 Angebote von ZEPCAM gelten nicht für wiederholte Bestellungen oder automatische Verlängerungen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.5 ZEPCAM nimmt nur Aufträge von juristischen Personen an. Bestellungen von natürlichen Personen, die keine gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person sind, werden nach einer entsprechenden Mitteilung storniert.
4.6 Jede Kaufberatung durch ZEPCAM erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.

5. Preise
5.1 Alle Preise für Produkte, Software, Services und Abonnements verstehen sich in Euro und ohne Mehrwertsteuer und andere Kosten wie Einfuhrzölle, lokale Steuern, Transportkosten und/oder Bearbeitungskosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart wurde.
5.2 ZEPCAM ist berechtigt, alle Preise jederzeit unter Berücksichtigung aller gültigen Angebote und laufenden Verträge anzupassen.
5.3 ZEPCAM ist berechtigt, alle Preise laufender Verträge jährlich (Kalenderjahr) auf der Grundlage des niederländischen Verbraucherpreisindex zu indexieren.

6. Zahlung
6.1 Produkte werden bei Lieferung in Rechnung gestellt, ZEPCAM kann eine Anzahlung vor der Lieferung verlangen.
6.2 Produkte, Software und/oder Services, die über den ZEPCAM Online-Webshop erworben werden, werden in Rechnung gestellt und sind vor der Lieferung zu bezahlen.
6.3 Software, Service und Abonnements werden in Rechnung gestellt und sind im Voraus für den vereinbarten Zeitraum zu bezahlen.
6.4 Support wird dem Kunden nach Fertigstellung zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen in Rechnung gestellt.
6.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen in Euro zu leisten.
6.6 Alle Zahlungen müssen vor dem Datum auf der Rechnung, an dem der Betrag fällig ist, und ohne Abzug oder Verrechnung von Schulden bei ZEPCAM eingehen. Die Zahlungen sind auf das Bankkonto zu leisten, das ZEPCAM zu diesem Zweck in einem Angebot und/oder einer Rechnung angibt.
6.7 Wenn der Kunde nicht innerhalb der üblichen Zahlungsfrist von 30 Tagen oder einer einvernehmlich vereinbarten anderen Frist zahlt, hat ZEPCAM Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen für den ausstehenden Betrag ab dem Ende der Zahlungsfrist auf der Rechnung bis zum Datum der tatsächlichen und vollständigen Zahlung auf das Bankkonto von ZEPCAM. ZEPCAM ist berechtigt, nach Benachrichtigung des Kunden über den ausstehenden Betrag und unter Einräumung einer angemessenen Zahlungsfrist für den Kunden, seine Dienstleistungen für den Kunden vorübergehend bis zur oder endgültig einzustellen, wenn der Kunde nicht alle ausstehenden Beträge beglichen hat.
6.8 Wenn ZEPCAM gezwungen ist, seine Forderung zum Einzug an einen Dritten abzutreten, erstattet der Kunde ZEPCAM oder dem Dritten, an den die Transaktion abgetreten wurde, die dadurch entstandenen Kosten in angemessener Weise.
6.9 Wenn der Kunde der Meinung ist, dass eine Rechnung fehlerhaft ist, muss er ZEPCAM innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich darüber informieren. Bei Überschreitung dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Rechnungen akzeptiert hat. Sofern die Unrichtigkeit der Rechnungen nicht schriftlich von ZEPCAM anerkannt wird, muss der Kunde die Rechnungsbeträge innerhalb der Zahlungsfrist begleichen.

7. Rückforderungsrecht
7.1 In dem Moment, in dem der Kunde in Verzug ist, ist ZEPCAM berechtigt, das Rückforderungsrecht in Bezug auf die nicht bezahlten gelieferten Produkte und/oder Software geltend zu machen.
7.2 ZEPCAM macht das Rückforderungsrecht mittels einer (elektronischen) schriftlichen Erklärung geltend.
7.3 Sobald der Kunde von dem geltend gemachten Rückforderungsrecht in Kenntnis gesetzt wurde, muss der Kunde die Produkte und/oder Software unverzüglich und auf eigene Kosten an ZEPCAM zurücksenden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber ZEPCAM erfüllt hat. Bei Teillieferungen bleibt ZEPCAM Eigentümer aller Produkte, bis der Kunde alle entsprechenden Rechnungen bezahlt hat.
8.2 Solange das Eigentum an den Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Produkte nicht verpfänden oder einem Dritten ein anderes Recht einräumen, und der Kunde muss die Produkte sorgfältig und eindeutig als Eigentum von ZEPCAM kennzeichnen.

9. Lieferung
9.1 Die Produkte werden DAP-Incoterms 2020 geliefert, sofern nicht anders vereinbart.
9.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die vereinbarten Versand- und Liefertermine lediglich Richtwerte.
9.3 Die Überschreitung des vereinbarten Liefertermins berechtigt den Kunden weder zu einer Entschädigung noch zur Kündigung des Vertrags. Nur wenn die Überschreitung des vereinbarten Termins dazu führt, dass dem Kunden die Aufrechterhaltung des Vertrags nicht zugemutet werden kann, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
9.4 Die Überschreitung des vereinbarten Liefertermins berechtigt den Kunden zu einer Anpassung des Ablaufdatums eines mit dieser Sendung verbundenen Abonnements, so dass das Anfangsdatum des Abonnements mit dem Lieferdatum zusammenfällt.
9.5 Die Transportkosten werden vom Kunden getragen, es sei denn, die Parteien haben im Voraus etwas anderes vereinbart.

10. Dritte
10.1 Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist, ist ZEPCAM nach eigenem Ermessen berechtigt, Dienstleistungen durch Dritte ausführen zu lassen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ZEPCAM weder mittelbar noch unmittelbar Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen oder abtreten.

11. Produkteigenschaften und Garantie
11.1 Die Produkteigenschaften ergeben sich ausschließlich aus der Beschreibung, dem Produktblatt, dem (Sicherheits-)Datenblatt oder der Zeichnung der Produkte, die in den Angeboten, Offerten und Verträgen angegeben sind oder auf die Bezug genommen wird. In Ermangelung dessen ergeben sich die Produkteigenschaften aus den Standard-Produktblättern von ZEPCAM, die zum Zeitpunkt des Kaufs gültig waren.
11.2 Für die Produkte gilt eine Standardgarantie von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Produkte erhalten hat, in deren Rahmen defekte Produkte kostenlos repariert oder ersetzt werden. Die Kosten für den Versand der Produkte an ZEPCAM und das Verlustrisiko gehen zu Lasten des Kunden. Die Kosten und das Risiko für den Versand der reparierten oder ersetzten Produkte an den Kunden werden von ZEPCAM getragen.
11.3 Die von ZEPCAM im Rahmen der Garantie ersetzten Produkte haben vergleichbare Eigenschaften wie das ursprüngliche Produkt und können aufgearbeitete Komponenten enthalten.
11.4 ZEPCAM kann dem Kunden die Möglichkeit bieten, die Garantie für die Produkte zum Zeitpunkt des Kaufs gegen zusätzliche Kosten, die der Kunde an ZEPCAM zu zahlen hat, zu verlängern.
11.5 Produkte mit Mängeln, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind, werden von der Garantie abgedeckt.
11.6 Produkte mit sichtbaren Schäden sowie Zubehör und Kabel sind von der Garantie ausgeschlossen. Darüber hinaus gilt die Garantie nicht für Defekte oder Fehlfunktionen, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Wartung verursacht wurden;
für Defekte oder Fehlfunktionen, die durch die Nichtbeachtung von Installations- oder Betriebsanweisungen oder durch eine Verwendung, für die die Hardware nicht vorgesehen ist, verursacht wurden; für kosmetische oder zufällige Schäden
in Situationen, in denen der Endbenutzer ZEPCAM daran gehindert hat, die erforderlichen Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten durchzuführen, oder die Anweisungen von ZEPCAM vernachlässigt hat; für Produkte, bei denen der Schaden durch eine Modifizierung oder Reparatur des Produkts verursacht wurde, es sei denn, diese wurde von ZEPCAM genehmigt.
11.7 Ein Vertreter von ZEPCAM entscheidet anhand der in diesem Artikel aufgeführten Kriterien, ob ein Mangel unter die Garantie fällt.
11.8 ZEPCAM bemüht sich, Garantieanfragen innerhalb einer Frist von zehn (10) Arbeitstagen nach Erhalt des defekten Produkts zu bearbeiten. Für ungewöhnliche Mengen kann eine gesonderte Frist vereinbart werden.
11.9 Für Produkte, die im Rahmen der Garantie repariert und/oder ersetzt werden, gilt dieselbe Garantiefrist wie für das ursprüngliche Produkt, mindestens jedoch 90 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde das reparierte und/oder ersetzte Produkt erhält.
11.10 Der Kunde kann einen Garantieanspruch geltend machen, indem er eine Supportanfrage auf der ZEPCAM-Website stellt.

12. Auflösung und Aussetzung
12.1 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn ZEPCAM seinen Verpflichtungen über einen längeren Zeitraum hinweg nicht nachkommt, es sei denn, der Mangel ist von geringer Bedeutung und/oder hält den Kunden nicht von der Nutzung der Produkte, der Software und/oder der Dienste ab, oder wenn der Mangel auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
12.2 In den Fällen, in denen der Kunde:
für insolvent erklärt wird oder einen Zahlungsaufschub beantragt;
sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon überträgt, einschließlich der Übertragung seines Unternehmens in einer zukünftigen oder bestehenden Partnerschaft, oder seine Geschäftsziele ändert; oder in Bezug auf die Einhaltung des mit ZEPCAM geschlossenen Vertrags in Verzug ist. Alle Forderungen und Rechnungen werden sofort fällig und ZEPCAM ist berechtigt, seine Verpflichtungen (ganz oder teilweise) auszusetzen, bis der Kunde Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen geleistet hat oder den Vertrag auflöst, wobei der Kunde für alle Schäden haftet, die ZEPCAM zu diesem Zeitpunkt und in Zukunft entstehen.

13. Reklamationen
13.1 Reklamationen über von ZEPCAM gelieferte Produkte, Software oder Services müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem Datum, an dem diese Produkte, Software oder Services geliefert wurden, schriftlich (auch per E-Mail) unter Angabe aller Gründe für die Reklamation bei ZEPCAM eingereicht werden.
13.2 Werden Reklamationen über die Produkte von ZEPCAM bestätigt, wird ZEPCAM nach eigenem Ermessen entweder die Reparatur der Produkte oder den Austausch der Produkte oder von Teilen davon veranlassen. Werden Beanstandungen an der Software und/oder den Services von ZEPCAM bestätigt, wird ZEPCAM sich nach besten Kräften bemühen, diese Beanstandungen innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
13.3 Die Behebung von Beanstandungen kann nicht dazu führen, dass ZEPCAM gezwungen ist, Produkte und/oder Services zu liefern, die im Rahmen des Vertrags nicht vereinbart wurden.
13.4 Beanstandungen oder Ansprüche jeglicher Art setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.

14. Software, Firmware und Services
14.1 Software, Firmware und Services werden dem Kunden von ZEPCAM nur auf der Basis eines Abonnements zur Verfügung gestellt. Das Herunterladen und/oder die Installation und/oder die Nutzung von ZEPCAM Software, Firmware und Services, ob in Kombination mit Produkten oder nicht, verpflichtet den Kunden zur Zahlung der damit verbundenen Abonnementpreise.
14.2 Mit dem Herunterladen und/oder der Installation und/oder der Nutzung von ZEPCAM Software, Firmware und Services, ob in Kombination mit Produkten oder nicht, akzeptiert der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14.3 Vorbehaltlich eines Abonnements und der Erfüllung der erforderlichen (Zahlungs-)Verpflichtungen gewährt ZEPCAM dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Software, die Firmware und die Services für den eigenen Gebrauch des Kunden und ausschließlich in Verbindung mit den Produkten zu nutzen. Ist der Kunde ein Wiederverkäufer von ZEPCAM-Produkten, -Software und -Services, kann er seinen Kunden das Recht einräumen, die Software, Firmware und Services zu nutzen, wenn dies schriftlich mit ZEPCAM vereinbart wurde; in diesem Fall wird der Vertrag/die Verträge mit diesen Kunden mindestens zu den gleichen Bedingungen wie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen.
14.4 Der Kunde darf die Software, Firmware und Services nicht über die Anzahl der Produkte hinaus nutzen, für die er ein Abonnement erworben hat.
14.5 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird das Eigentum an der Software, Firmware und den Services nicht auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software und die Firmware in einer Weise zu kopieren, zu modifizieren, offenzulegen oder zu nutzen, die die (geistigen Eigentums-)Rechte oder Eigentumsinteressen von ZEPCAM oder Dritten, einschließlich der in der Software und Firmware enthaltenen Geschäftsgeheimnisse, verletzen könnte.
14.6 Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, wird ein Abonnement für die Software, die Firmware und die Services für einen begrenzten Zeitraum gewährt. Das Recht zur Nutzung der Software und der Services erlischt automatisch mit dem Ablauf des Abonnements, es sei denn, das Abonnement wird verlängert, und zwar erst nach Eingang der Zahlung der aktuellen Gebühren bei ZEPCAM.
14.7 Ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von ZEPCAM ist es dem Kunden nicht gestattet:
– die Software und/oder Firmware in irgendeiner Weise zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren;
– die Software und/oder Firmware zu verändern oder anzupassen oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software und/oder Firmware zu erstellen;
– Rechte an Dritte zu übertragen, abzutreten oder Unterlizenzen zu vergeben;
– die Software und/oder Services zu nutzen, um kommerzielle Dienstleistungen für Dritte zu erbringen.
14.8 ZEPCAM stellt sicher, dass dem Kunden im Rahmen des Abonnements Updates zur Verfügung gestellt werden, die für die einwandfreie Funktion der Software, der Services und der Produkte erforderlich sind. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass Software- und Firmware-Updates installiert werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
14.9 Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf die Nutzung der Software einzuhalten, insbesondere in Bezug auf die Aufzeichnung oder Weitergabe von Video- oder Audio-Inhalten und den mit diesen Inhalten verbundenen Metadaten.
14.10 ZEPCAM ist berechtigt, Updates, Upgrades, Patches und andere Modifikationen zu entwickeln, um die Leistung der Software zu verbessern und/oder Funktionen hinzuzufügen, und kann solche Updates von sich aus auf der von ZEPCAM gehosteten Software installieren.
14.11 Die Software, die Firmware und die Services gelten mit der Lieferung oder, wenn eine Installation durch ZEPCAM schriftlich vereinbart wurde, mit dem Abschluss der Installation als vom Kunden abgenommen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

15. Erbringung von Dienstleistungen
15.1 ZEPCAM wird sich bemühen, die Dienstleistungen mit Sorgfalt und zu den vereinbarten Bedingungen zu erbringen.
15.2 Der Kunde wird alle Daten und Informationen zur Verfügung stellen, die ZEPCAM für die Erbringung der Dienstleistungen benötigt. ZEPCAM übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Daten und Informationen. Der Kunde stellt ZEPCAM von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
15.3 Als Datum des Beginns der Erbringung der Dienstleistungen gilt das im Vertrag genannte Datum. Haben die Parteien kein solches Datum vereinbart, gilt als Datum des Beginns der Leistungen das Datum, an dem ZEPCAM mit der Erbringung der Leistungen begonnen hat.
15.4 Das vereinbarte Datum des Beginns der Leistungen basiert auf den Umständen, die ZEPCAM zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt sind. Tritt eine von ZEPCAM nicht zu vertretende Verzögerung aufgrund einer Änderung der Umstände ein oder werden von ZEPCAM bestellte Materialien, die für die Services benötigt werden, nicht rechtzeitig geliefert, so verlängert sich der Beginn der Services entsprechend.
15.5 ZEPCAM bemüht sich, die Services für den Kunden jederzeit verfügbar zu halten und wird den Kunden im Voraus über geplante Wartungsarbeiten informieren, die die Verfügbarkeit der Services unterbrechen könnten.
15.6 Außer bei grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz seitens ZEPCAM berechtigt die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins für den Beginn der Dienstleistungen den Kunden nicht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen.
15.7 Die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins für den Beginn der Erbringung der Dienstleistung verpflichtet ZEPCAM nicht zur Zahlung einer Entschädigung an den Kunden.
15.8 Verzögert sich der Beginn und/oder der Fortgang der Dienstleistungen durch Faktoren, die der Kunde zu vertreten hat, so sind die daraus resultierenden Schäden und Kosten für ZEPCAM vom Kunden zu ersetzen.
15.9 Erweisen sich während der Lieferung von Software, Firmware und/oder Services Änderungen oder Ergänzungen als notwendig, um diese ordnungsgemäß zu liefern oder um Funktionalität hinzuzufügen oder zu ändern, ist ZEPCAM berechtigt, die Software, Firmware und/oder Services entsprechend zu ändern. ZEPCAM wird den Kunden so früh wie möglich über Änderungen informieren.

16. Support
16.1 ZEPCAM bietet einen Kundendienst für Software, Firmware, Produkte und Dienstleistungen per E-Mail, über ein Online-Portal, per Telefon oder auf andere Weise an.
16.2 Der Kunde kann Supportanfragen über die ZEPCAM-Website stellen. ZEPCAM bemüht sich, den Kunden innerhalb eines Werktages nach der Anfrage zu kontaktieren, um Fragen zu beantworten oder sonstige Unterstützung zu leisten.
16.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist der ZEPCAM-Supportdesk an Werktagen (Montag bis Freitag) von 08.00 bis 17.30 Uhr CE(S)T erreichbar.

17. Höhere Gewalt
17.1 Neben der Bestimmung in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann ZEPCAM eine Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung von ZEPCAM nicht angelastet werden, wenn ein Fall von höherer Gewalt vorliegt: jeder Umstand, auf den ZEPCAM keinen Einfluss hat und der die normale Ausführung des Vertrags beeinträchtigt, stört, verzögert, verhindert oder behindert. Dazu gehören auch, aber nicht ausschließlich, der Ausnahmezustand (Krieg, Aufstand, Unruhen, Naturkatastrophen usw.), Versäumnisse und höhere Gewalt von Lieferanten oder anderen Dritten, staatliche Maßnahmen, Streiks und Arbeitsniederlegungen, die Besetzung von Fabriken und Gebäuden, Krankheit des Personals, Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbote, der Ausbruch von oder die Folgen von Pandemien und/oder Infektionskrankheiten, Stromausfälle und Ausfälle von Internet, Datennetzen oder Telekommunikationseinrichtungen.
17.2 Im Falle einer Nichterfüllung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt ist ZEPCAM berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen für maximal dreißig (30) Tage auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Mitwirkung zu kündigen. ZEPCAM ist nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen.

18. Haftung
18.1 ZEPCAM haftet nur für direkte Schäden, die der Kunde erleidet, wenn und soweit diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ZEPCAM verursacht wurden. Die Haftung von ZEPCAM übersteigt in keinem Fall den Gesamtbetrag, der dem Kunden über einen Zeitraum von zwölf Monaten in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt wurde und auf den sich die Forderung bezieht, mit einem Höchstbetrag von € 10.000 auf Kalenderjahresbasis.
18.2 ZEPCAM haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, worunter unter anderem Folgeschäden, entgangene Einsparungen, entgangene Gewinne, Forderungen Dritter oder Datenverluste aufgrund von technischen Ausfällen, Fehlern oder Störungen zu verstehen sind.
18.3 Der Kunde muss ZEPCAM per Einschreiben über jeden von ihm erlittenen direkten Schaden informieren. In jedem Fall müssen alle rechtlichen Ansprüche, die der Kunde gegenüber ZEPCAM hat, innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem Datum des Ereignisses, das den Verlust oder Schaden verursacht hat, geltend gemacht werden.
18.4 Der Kunde stellt ZEPCAM von allen Ansprüchen Dritter frei, deren Daten vom Kunden mit den von ZEPCAM zur Verfügung gestellten Produkten, Software und/oder Services erfasst oder verarbeitet wurden, und/oder von Ansprüchen Dritter, deren personenbezogene Daten von ZEPCAM im Rahmen eines Vertrags und in Übereinstimmung mit diesem Vertrag verarbeitet wurden.
18.5 ZEPCAM übernimmt keine Haftung von Kunden in den USA und/oder Kanada, für die sich der Kunde auf eigene Kosten versichern sollte.

19. Dateneigentum und Datenschutz
19.1 Alle Daten, insbesondere Video- oder Audioinhalte sowie Metadaten, die vom Kunden mit Produkten, Software und/oder Services erzeugt werden, bleiben das ausschließliche Eigentum des Kunden. Der Kunde ist Eigentümer und Verfügungsberechtigter dieser Daten.
19.2 Soweit vom Kunden erhobene Daten auf von ZEPCAM im Rahmen eines Services bereitgestellten Servern gespeichert werden, stellt ZEPCAM sicher, dass alle vom Kunden erhobenen Daten für die Dauer des vereinbarten Abonnements zur Verfügung des Kunden bleiben. Die Daten des Kunden, die auf den von ZEPCAM im Rahmen eines Service bereitgestellten Servern gespeichert sind, werden, sofern nicht anders vereinbart, 31 Tage nach Beendigung des Abonnements unwiderruflich von ZEPCAM gelöscht.
19.3 ZEPCAM kann und wird die vom Kunden im Rahmen der nachgewiesenen Lösung gespeicherten oder erstellten Daten nicht einsehen, weitergeben oder anderweitig nutzen, mit Ausnahme der Daten über die Nutzung der Software oder der Services.
19.4 ZEPCAM wird die Daten des Kunden oder daraus abgeleitete Daten nicht an Dritte weitergeben oder mit ihnen teilen, es sei denn, ZEPCAM ist gesetzlich verpflichtet, die Daten zur Verfügung zu stellen, z.B. auf Anfrage der zuständigen Justizbehörden im Rahmen einer gerichtlichen Untersuchung.
19.5 Sofern nicht anders vereinbart, gilt zwischen ZEPCAM und dem Kunden die Standardvereinbarung zur Datenverarbeitung von ZEPCAM, die auf der ZEPCAM-Website zu finden ist, als abgeschlossen.

20. Geistige Eigentumsrechte und Geheimhaltung
20.1 Alle geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den Produkten, der Software und den Dienstleistungen stehen ausschließlich ZEPCAM zu. Das Recht des Kunden, die geistigen Eigentumsrechte von ZEPCAM zu nutzen, ist begrenzt, nicht exklusiv und nicht auf Dritte übertragbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
20.2 Der Kunde darf die Produkte, Software und Services nicht in einer Weise kopieren, verändern, offenlegen oder nutzen, die die (geistigen Eigentums-)Rechte oder Eigentumsinteressen von ZEPCAM oder Dritten verletzt. Die Nutzung der Produkte, der Software und der Services durch den Kunden muss allen vor Ort geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
20.3 Die Geheimhaltungsverpflichtungen des Kunden gelten nicht für Informationen, die nachweislich der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder von einem Dritten rechtmäßig und uneingeschränkt offengelegt wurden.

21. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages aus irgendeinem Grund ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft, ohne dass sie in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder ungültig werden.
Jede ungültige Bestimmung gilt als neu gefasst, so dass sie im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang durchsetzbar ist, der der ursprünglichen Absicht und den wirtschaftlichen Bedingungen der ungültigen Bestimmung entspricht.

22. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und ZEPCAM unterliegt dem Recht der Niederlande, die Teil der Europäischen Union sind. Für Streitigkeiten, die sich aus den Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und ZEPCAM ergeben, ist ausschließlich das Gericht in Den Haag in den Niederlanden zuständig, es sei denn, ZEPCAM hat sich ausdrücklich und schriftlich damit einverstanden erklärt, die Streitigkeit einem anderen zuständigen Gericht zur Entscheidung vorzulegen.

ZEPCAM B.V.

Hogeweg 29
5301 LB Zaltbommel
Die Niederlande

+31 (0) 85 30 10 290
info@zepcam.com
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